Allgemeine Bestimmungen für die Zusammenarbeit

  1. Im Zuge der Erteilung eines Auftrages an die Mister Europe Full Services GmbH stimmt der Auftraggeber den unten stehenden Bestimmungen zu. Die Liste der Bestimmungen wird gemeinsam mit der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber geschickt. Erhebt der Auftraggeber dagegen nicht binnen 1 Woche Widerspruch, so erlangen die Bestimmungen Gültigkeit für den gesamten Umfang der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Mister Europe Full Services.
  2. Der Auftraggeber erklärt, dass die zu betreuenden Produkte den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
  3. Sollte der Auftraggeber Änderungen des Einsatzplanes wünschen, so stimmt er diese Änderungen mit Mister Europe Full Services im Vorhinein ab, um Terminkollisionen zu vermeiden. Dies betrifft auch alle Informationen, die die operative Koordination der Einsätze betreffen. Eine direkte Umsteuerung der Marktbetreuungskräfte durch den Auftraggeber ist nicht möglich bzw. trägt de Auftraggeber in einem solchen Fall die dadurch entstehenden Mehrkosten.
  4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von Mister Europe Full Services eingesetzten Marktbetreuungskräfte auf selbständiger Basis arbeiten. Auf ein Abwerben dieser Kräfte, sei es zwecks Anstellung, Umgehung des Vertragsverhältnisses zwischen Mister Europe Services und der Marktbetreuungskraft oder zu anderen Zwecken, wird seitens des Auftraggebers ausdrücklich verzichtet. Bei Nichtbeachtung dieses Punktes durch den Auftraggeber fällt eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende Konventionalstrafe von 5.000 € (fünftausend Euro) pro betroffener Marktbetreuungskraft an, welche sofort bei Bekanntwerden des Vorfalles pro Marktbetreuungskraft fällig wird.
  5. Wenn sich Mister Europe Full Services eines oder mehrerer Subunternehmer zur Erfüllung der gestellten Aufgaben bedient, so verzichtet der Auftraggeber darauf, in weiterer Folge des Projektes oder bei Folgeprojekten ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Mister Europe Full Services mit dem/den Subunternehmern direkt unter Umgehung von Mister Europe Full Services zusammenzuarbeiten. Bei Missachtung dieser Vereinbarung gilt eine Royalty in Höhe des betreffenden Auftragswertes als vereinbart.
  6. Werden von Mister Europe Full Services Promotion-Ideen ausgearbeitet, die über das allgemein bekannte Repertoire hinausgehen (allgemein wäre z.B. eine Rabattaktion oder ein einfaches Preisausschreiben), und erteilt der Auftraggeber Mister Europe Full Services nicht den Auftrag zur Umsetzung; setzt der Auftraggeber diese Idee sodann ohne Zutun von Mister Europe Full Services um, ist eine Royalty in Höhe von 30% der Promotionkosten an Mister Europe Full Services zu leisten.
  7. Zahlungsbedingung für Projekte: wenn nicht anders vereinbart – 1/2 des veranschlagten Betrages im Voraus, 1/2 des Betrages (bzw. Restbetrag) im Zuge der Endabrechnung. Die Endabrechnung wird am Ende des Projektes gelegt, im Falle von Projekten, welche länger als ein Monat dauern, werden monatliche Zwischenabrechnungen gelegt. Skonto- und andere Abzüge sind ohne vorheriges Einverständnis von Mister Europe Full Services nicht möglich.
  8. Zahlungsbedingung für Dauerbetreuung: Anzahlung von 1.500 € (eintausendfünfhundert Euro) als Depot, monatliche Abrechnung, für den Rechnungsbetrag beträgt das Zahlungsziel 30 Tage. Skonto- und andere Abzüge sind ohne vorheriges Einverständnis von Mister Europe Full Services nicht möglich. Bei einem Ende der Zusammenarbeit wird das Depot von der letzten Rechnung abgezogen bzw. rücküberwiesen.
  9. Weitere „Allgemeine Bestimmungen“ bedürfen, um Gültigkeit zu erlangen, der Schriftform.